Teichwirtschaft und Fischotter

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Stellungnahme des BBV-Präsidiums zur Fischotterproblematik

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 Die Teichwirtschaft ist in Teilen Bayerns wegen der wachsenden Schäden durch den Fischotter bedroht. Der Otter unterliegt dem Jagdrecht, ist jedoch ganzjährig geschützt und hat keine natürlichen Feinde und ernährt sich fast ausschließlich von Fischen. ­ln Bayern belaufen sich die durch den Fischotter entstandenen Schäden auf 1, 1 Millionen Euro. 

Anders als in anderen Teilen Deutsch­lands gilt der Erhaltungszustand des Otters in Bayern seit 2013 laut Landesamt für Umwelt als er­reicht. Trotzdem hat das Verwaltungs­gericht Regensburg den Klagen von zwei Naturschutzverbänden stattge­geben und die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen aufgeho­ben, welche die Regierung der Ober­pfalz für das Fangen von Fischottern und das Töten von männlichen Exem­plaren an Teichanlagen in der Ober­pfalz erteilt hatte. 

Das BBV-Präsidium hat deshalb unter anderem die Aufhebung des hohen Schutzstatus des Fischotters gefor­dert. Das Gerichtsurteil gefährdet die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern, die erst kürzlich von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde.

Darüber hinaus hält das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes folgende Maßnahmen für dringend erforderlich: 
• Ausbau des bayerischen Fischottermanagements
• Abstufung des hohen Schutzstatus 
• Ausbau der Fischotterberatung 
• Volle Übernahme sämtlicher Kos­ten, welche den Teichwirten durch den Fischotter entstehen 
• Verbesserung des Monitorings zur Bestandsgrößenabschätzung als Vo­raussetzung für eine mögliche letale Entnahme
• Weitere Förderungsmöglichkei­ten zur existentiellen Sicherung der Teichwirtschaft.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf in Sa­chen Fischottermanagement, um die Teichwirtschaft und ihre vielen Funk­tionen für die Gesellschaft dauerhaft zu erhalten und zukunftsfähig zu ent­wickeln.