Aal-Schonzeit für 2022

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Bundeslandwirtschaftsministerium legt Aal-Schonzeit für 2022 fest

Im Unterschied zu den Vorjahren (2018- 2021) wird die dreimonatige Aal-Schonzeit in den Meers- und Küstengewässern in Deutschland um einen Monat nach vorne gezogen (Oktober bis Dezember 2022). Grundlage für die Schonzeit ist die Vor­gabe der EU eine dreimonatige Schonzeit in dem Zeitraum zwischen August und Februar der jeweiligen Jahre einzurichten. Der DAFV hatte sich gegenüber dem Mi­nisterium für einen Fortsetzung der Schonzeit in dem Zeitraum von November 2022 bis Januar 2023 ausgesprochen.

Während der Schonzeit gilt ein Aalfang­verbot in den Meeres- und Küstengewäs­sern. Die Binnengewässer sind von der Schonzeit nicht betroffen. Ziel der Schon­zeit ist es, den Großteil der erwachsenen Blankaale auf dem Weg zu ihrem Laichge­biet in der Sargassosee zu schützen.

Pressemitteilung des BMEL
Dass das Thema Aal durchaus polarisiert und kontrovers diskutiert wird, zeigen die drei Korrekturen in der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums BMEL am Tag der Veröffentlichung, die wir im Fol­genden dokumentieren möchten. Die Kor­rekturen sind durch * gekennzeichnet:

Um den Europäischen Aal zu schützenund de Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet sich das EU Recht die Mitgliedsstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen.*

Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen­Instituts hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutsch­land vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezem­ber 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in der Zeit ge­schützt werden, in der sich ein Großteil des Bestands auf den Weg zu den Laichge­bieten in der Sargassosee im Atlantik macht.

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kri­tisch. Nach Einschätzung des Internatio­nalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee er­neut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent des historischen Glasaalauf­kommens**. Im Jahr 2020 waren es noch 0,9 Prozent. Auch in anderen EU-Gewäs­sern hat das Jungaalaufkommen abge­nommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent)***. Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbe­sondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiet östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.

Korrekturen an der ersten Fassung der Pressemitteilung am 13.6.2022:
* in der ersten Fassung der PM stand hier noch zusätzlich: „und die Bestände nach­haltig zu bewirtschaften“. Dies wurde ge­strichen, denn es gibt nur einen einzigen Bestand. Dieser wird leider derzeit nicht nachhaltig bewirtschaftet, auch nicht bei der Einführung einer 3-monatigen Schon­zeit

** ggü. der ersten Fassung der PM wurde hier „gemessen am Gesamtbestand“ er­setzt durch „des historischen Glasaalauf­kommens“. Die genannten Prozentzahlen beziehen sich nicht auf den Gesamtbe­stand (dessen Größe man gar nicht kennt), sondern auf das Mittel des Referenzzeit­raums 1960-1979.

*** in der ersten Fassung der PM lautete dieser Satz: ,,Auch in anderen EU-Gewäs­sern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent).“

Deutscher Angelfischerverband e.V.