BMEL stellt 32 Millionen zur Unterstützung der deutschen Fischerei angesichts der Auswirkungen des Brexit bereit

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Neue Förderung von Fischereiunternehmen von der EU genehmigt

Für Fangquotenverluste durch den Brexit hat das Bundesministerium für Ernäh­rung und Landwirtschaft (BMEL) neue finanzielle Hilfen in einem Gesamt­umfang von bis zu 32 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit wird ein wichti­ger Beitrag zum Erhalt des maritimen Wirtschaftszweigs in Deutschland geleis­tet. Nachdem betroffene Fischereibetriebe bereits 2021 kurzfristige Überbrückungs­hilfen in Höhe von fünf Millionen Euro be­antragen konnten, bietet die neue, von der Europäischen Kommission genehmigte, Richtlinie der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) die Möglichkeit, Fischereiunterneh­men gezielt in der Phase der Umstruktu­rierung und Anpassung an die Situation nach dem Brexit zu unterstützen.

Dazu sagt die Parlamentarische Staats­sekretärin Claudia Müller: „Wir lassen unsere Fischerinnen und Fischer nicht im Stich und helfen zielgerichtet. Die wirt­schaftliche Lage vieler Betriebe an der deutschen Nord- und Ostseeküste ist seit dem Brexit kritisch und hat sich durch die Auswirkungen des russischen Angriffs­krieges gegen die Ukraine verschärft. Von unserer Förderung profitieren auch die di­rekt oder indirekt mit der Fischerei ver­bundenen Arbeitsplätze. Die Fischerei ist gerade für die ländlichen Küstenräume ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und darüber hinaus identitätsstiftend – das wollen wir bewahren.“
Über die Richtlinie „Förderung von Ver­marktungs-, Investitions- und Anpas­sungsmaßnahmen sowie von Abfindungen im Fischereisektor“ können beispielsweise Maßnahmen zur Umstellung der Fischver­arbeitung, wie Ausgaben für neue Produk­tionsanlagen oder Umbaumaßnahmen, Maßnahmen zur Umstellung der Fischver­marktung, wie der Ausbau oder die Verbes­serung der Direktvermarktung und die Erschließung neuer Märkte oder Investiti­onsmaßnahmen auf Fischereifahrzeugen sowie Abfindungen beantragt werden.

Gestellt werden können Anträge für die vollständig aus EU-Mitteln finanzierte Förderung bis zum 30.09.2023 bei den je­weils zuständigen Behörden der Bundes­länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Entsprechend der Maß­gabe der EU-Kommission gelten für die Förderung dieser Maßnahmen .die Vor­gaben des EU-Beihilferechts, insbesondere diejenigen der Verordnung über den Euro­päischen Meeres-, Fischerei- und Aquakul­turfonds (EMFAF). Hierdurch ergeben sich Beschränkungen in der Höhe der mögli­chen Beihilfeintensität, je nach Maßnah­menart und Unternehmensgröße.

Hintergrund:
Für die deutsche Fischereiwirtschaft sind die Auswirkungen des Brexit nach wie vor deutlich spürbar. Bis zum Jahr 2026 werden deutsche Fischereiunternehmen aufgrund des zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens bis zu 25 Prozent ihrer Fangmöglichkeiten in der Nordsee und im Nordostatlantik verlieren. Dies bedeutet nicht nur reduzierte Fänge für die betroffe­nen Unternehmen, sondern hat auch Auswirkungen für Betriebe der Fischver­arbeitung und -Vermarktung und deren Be­schäftigte. Etwa 35.000 Menschen sind in Deutschland im Fischereisektor beschäftigt.
2021 hat die Europäische Union eine Ver­ordnung zur Einrichtung einer Brexit-An­passungsreserve (BAR) erlassen, woraus sich 2021 und 2022 Unterstützungsmaß­nahmen abgeleitet haben (2021: Richtlinie über die Überbrückungshilfen, 2022: Richtlinie für Ausgleich an Fischereiunter­nehmen, die ihre Fangtätigkeit aufgrund der Auswirkungen des Brexit vorüber­gehend oder dauerhaft eingestellt haben).

Pressestelle Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)