Neue Förderung von Fischereiunternehmen von der EU genehmigt
Für Fangquotenverluste durch den Brexit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) neue finanzielle Hilfen in einem Gesamtumfang von bis zu 32 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt des maritimen Wirtschaftszweigs in Deutschland geleistet. Nachdem betroffene Fischereibetriebe bereits 2021 kurzfristige Überbrückungshilfen in Höhe von fünf Millionen Euro beantragen konnten, bietet die neue, von der Europäischen Kommission genehmigte, Richtlinie der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) die Möglichkeit, Fischereiunternehmen gezielt in der Phase der Umstrukturierung und Anpassung an die Situation nach dem Brexit zu unterstützen.
Dazu sagt die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller: „Wir lassen unsere Fischerinnen und Fischer nicht im Stich und helfen zielgerichtet. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe an der deutschen Nord- und Ostseeküste ist seit dem Brexit kritisch und hat sich durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verschärft. Von unserer Förderung profitieren auch die direkt oder indirekt mit der Fischerei verbundenen Arbeitsplätze. Die Fischerei ist gerade für die ländlichen Küstenräume ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und darüber hinaus identitätsstiftend – das wollen wir bewahren.“
Über die Richtlinie „Förderung von Vermarktungs-, Investitions- und Anpassungsmaßnahmen sowie von Abfindungen im Fischereisektor“ können beispielsweise Maßnahmen zur Umstellung der Fischverarbeitung, wie Ausgaben für neue Produktionsanlagen oder Umbaumaßnahmen, Maßnahmen zur Umstellung der Fischvermarktung, wie der Ausbau oder die Verbesserung der Direktvermarktung und die Erschließung neuer Märkte oder Investitionsmaßnahmen auf Fischereifahrzeugen sowie Abfindungen beantragt werden.
Gestellt werden können Anträge für die vollständig aus EU-Mitteln finanzierte Förderung bis zum 30.09.2023 bei den jeweils zuständigen Behörden der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Entsprechend der Maßgabe der EU-Kommission gelten für die Förderung dieser Maßnahmen .die Vorgaben des EU-Beihilferechts, insbesondere diejenigen der Verordnung über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Hierdurch ergeben sich Beschränkungen in der Höhe der möglichen Beihilfeintensität, je nach Maßnahmenart und Unternehmensgröße.
Hintergrund:
Für die deutsche Fischereiwirtschaft sind die Auswirkungen des Brexit nach wie vor deutlich spürbar. Bis zum Jahr 2026 werden deutsche Fischereiunternehmen aufgrund des zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens bis zu 25 Prozent ihrer Fangmöglichkeiten in der Nordsee und im Nordostatlantik verlieren. Dies bedeutet nicht nur reduzierte Fänge für die betroffenen Unternehmen, sondern hat auch Auswirkungen für Betriebe der Fischverarbeitung und -Vermarktung und deren Beschäftigte. Etwa 35.000 Menschen sind in Deutschland im Fischereisektor beschäftigt.
2021 hat die Europäische Union eine Verordnung zur Einrichtung einer Brexit-Anpassungsreserve (BAR) erlassen, woraus sich 2021 und 2022 Unterstützungsmaßnahmen abgeleitet haben (2021: Richtlinie über die Überbrückungshilfen, 2022: Richtlinie für Ausgleich an Fischereiunternehmen, die ihre Fangtätigkeit aufgrund der Auswirkungen des Brexit vorübergehend oder dauerhaft eingestellt haben).
Pressestelle Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)