Fachliche und rechtliche Aspekte in Bezug auf den Gewässer- und Tierschutz
– Kurzfassung –
Manfred Braun und Christian Proske
Die Sicht des amtlichen Gewässer- und Tierschutzes auf den Umgang mit natürlichen Ressourcen und landwirtschaftlichen Nutztieren verändert sich. Diese Entwicklung betrifft ganz wesentlich auch die Abfischung von Karpfenteichen. Beleg sind neuere Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen mit zusätzlichen Belastungen für die Teichwirtschaft. Zur Wahrung schutzwürdiger Belange hat der Landesfischereiverband Bayern eine Studie in Auftrag gegeben. Sie stellt die vielfältigen Vorgänge und zusammenhänge, die beim Abfischen von Karpfenteichen eine Rolle spielen, aus fachlicher und rechtlicher Sicht dar und erläutert sie. Durch besseres Verständnis sollen unnötige Konflikte vermieden werden.
Die Erhaltung der traditionellen und landschaftsprägenden Teiche ist ein hohes landespolitisches Ziel. Es ist nur zu erreichen, wenn die Teiche fachgerecht und nachhaltig bewirtschaftet werden.
Bei Anwendung der „guten fachlichen Praxis“ dienen Karpfenteiche in aller Regel auch dem Gewässerschutz. Die Belastung der Vorfluter mit Ablaufwasser aus Karpfenteichen bleibt vergleichsweise gering. Für eine ordnungsgemäße Abfischung ist allerdings ein ausreichend bemessener Vorfluter unverzichtbar. Ausbau und Unterhaltung solcher Gewässer sind gewöhnlich Pflichtaufgaben der Gemeinden. Eindeutig nicht erfüllbar ist die Forderung, jeglichen Schlammaustrag aus Karpfenteichen während und nach der Abfischung zu verhindern.
Der schonende Umgang mit den Fischen bei der Ernte liegt schon deshalb im Interesse der Teichwirte, weil geschwächte oder gar beschädigte Tiere wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen. Dennoch können insbesondere kleine Fische unvermeidlich bei den Abfischungsarbeiten verletzt oder getötet werden oder im Teich verbleiben und dort verenden.
Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die angesprochenen Tatbestände unter Abwägung der verschiedenen Aspekte zu beurteilen und bei ihren Entscheidungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkt zu beachten.
Derzeit werden die „Teichbauempfehlungen“ durch eine, von den Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt und Verbraucherschutz eingesetzte, Arbeitsgruppe erneuert. Die Studie schlägt vor, dabei die aufgezeigte Problematik zu erörtern. Ziel ist ein fachlich und rechtlich überzeugender Leitfaden für die Teichbewirtschaftung, der sowohl den Behörden als auch den Teichwirten dienen kann.
Die komplette Studie ist beim Landesfischereiverband Bayern unter poststelle@lfvbayern.de abrufbar