Zum 1. Januar treten neue Schonzeiten und Schonmaße in Kraft.
Neu ist u. a. die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.
Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont.
Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören unter anderem Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr.
Die Liste der ab dem nächsten Jahr gültigen Schonzeiten und Schonmaße finden Sie aktuell nur in der „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes“, die im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15. Februar 2022 (Seite 22 ff.) verkündet worden ist. Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite des Landesfischereiverbands (https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/schonzeiten-schonmasse-und-co-was-sich-in-der-avbayfig-aendert-3776.html).