Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren

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  • Beitrags-Kategorie:News / News 06/22

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für die durch in der Fischerei und in Aqua­kulturen entstehenden Schäden beispiels­weise, durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben (sogenannte Prädatoren) kann Deutschland künftig höhere Aus­gleichszahlungen leisten. Die EU-Kommis­sion hat zugestimmt, dass für diese Schä­den bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann. Bislang belief sich der Um­fang der möglichen Beihilfe auf 7 Millio­nen Euro.
Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind nachweisbare Ertrags­ausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakultur­produktion und der entsprechenden Pro­duktionsmittel bzw. nachweisbare Er­tragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fische­rei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten bei­hilfefähig.
Auf Grundlage der „Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur“ können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Aus­gleichsleistungen zeitnah gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Not­wendigkeit der landesrechtlichen Anwen­dung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Be­günstigten sind daher die Länder.

Pressestelle
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)