Stellungnahme des BBV-Präsidiums zur Fischotterproblematik
Die Teichwirtschaft ist in Teilen Bayerns wegen der wachsenden Schäden durch den Fischotter bedroht. Der Otter unterliegt dem Jagdrecht, ist jedoch ganzjährig geschützt und hat keine natürlichen Feinde und ernährt sich fast ausschließlich von Fischen. ln Bayern belaufen sich die durch den Fischotter entstandenen Schäden auf 1, 1 Millionen Euro.
Anders als in anderen Teilen Deutschlands gilt der Erhaltungszustand des Otters in Bayern seit 2013 laut Landesamt für Umwelt als erreicht. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Regensburg den Klagen von zwei Naturschutzverbänden stattgegeben und die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen aufgehoben, welche die Regierung der Oberpfalz für das Fangen von Fischottern und das Töten von männlichen Exemplaren an Teichanlagen in der Oberpfalz erteilt hatte.
Das BBV-Präsidium hat deshalb unter anderem die Aufhebung des hohen Schutzstatus des Fischotters gefordert. Das Gerichtsurteil gefährdet die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern, die erst kürzlich von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde.
Darüber hinaus hält das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:
• Ausbau des bayerischen Fischottermanagements
• Abstufung des hohen Schutzstatus
• Ausbau der Fischotterberatung
• Volle Übernahme sämtlicher Kosten, welche den Teichwirten durch den Fischotter entstehen
• Verbesserung des Monitorings zur Bestandsgrößenabschätzung als Voraussetzung für eine mögliche letale Entnahme
• Weitere Förderungsmöglichkeiten zur existentiellen Sicherung der Teichwirtschaft.