Biber, hochgelobt als Baumeister, haben sich inzwischen aufgrund ihrer Populationsdichte vom willkommenen Neubüger zum Problemfall entwickelt, auch in stehenden Gewässern. In Baden-Württemberg haben sie längst die notwendige Bestandsgröße erreicht, um sich sicher selbst zu erhalten. Uber 12.500 sollen es sein, und allein aufgrund ihrer übermäßigen Zahl werden sie auch zum Problem. Eine Entnahme scheitert an bürokratischen Vorgaben, so dass aufwendige und kostspielige Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Dass Biber gerne auch Dämme unterhöhlen, ist ein längst bekanntes vielfaches Argernis: Wenn diese gemäht werden, brechen die Traktoren ein, wenn nicht schon Spaziergänger in oberflächennah angelegten Röhren versunken sind und durch die entstehenden Löcher im Boden die Röhren markieren. Ärgerlich für die Bewirtschafter sind Gräben, die die Biber im Teichboden anlegen, damit sie auch bei sinkendem Wasserstand unter einer dicken Eisdecke sicher in die Röhren zur Burg einschwimmen und/oder Futterstellen erreichen können.

Dass Biber in Teichanlagen Probleme machen, hat auch eine ästhetische Seite: Ein Damm, der seit Jahren u.a. dicht von Schwertlilien bewachsen war, kann ein erbärmliches Bild abgeben, wenn dahinter ein umgefallener Baum liegt, den die Biber als Nahrung auserwählten.

Wer sich sicher vor dem Einbrechen auf den Dämmen oder dem Auslaufen des Teiches schützen will (die Biber z.B. in Baden-Württemberg nicht entnehmen kann), kommt nicht um den Einbau von Gittermatten herum. Diese werden z.B. in Rollen von 25 m Länge und 3 m Breite angeboten; die Öffnungen sind mit 8×10 cm so klein, dass die Biber nicht hindurchkommen.

Bei Dammflächen bis zu einer Höhe von 3 m reichen die im Handel angebotenen Drahtmatten meist aus. Sie werden so verlegt, dass die Oberkante möglichst bis an die Oberfläche des Wasserkörpers reicht, am Grund aber mindestens 50 bis 120 cm eingegraben werden, um ein Unterhöhlen zu vermeiden.

Ist die Dammfläche über 3 m hoch, müssen ggf. mehrere Matten untereinander eingebaut werden. Um Anker zu sparen, werden die einzelnen Bahnen 10 – 20 cm überlappend eingebaut und mit gemeinsamen Ankern und/oder auch mit Steinen gesichert.

Die teichseits aufgelegten Gittermatten verhindern aber nicht, dass Biber von Burgen aus, die am Wassergraben neben dem Damm errichtet sind, Röhren in den Teich graben. Das kann verhindert werden, indem Matten z.B. in die Mitte der Dämme senkrecht stehend eingebaut werden.

Um sicher wirksam werden zu können muss der untere Rand der Schutzgitter mindestens 50 – 120 cm (je nach Material) unter der Oberfläche des Teichbodens liegen und zugedeckt sein. Offenliegende Kanten entdecken Biber als Einladung, darunter eine Röhre zu graben, für Tiere, die bei Gefahr 15 bis 30 Minuten ohne Luft holen zu müssen tauchen können, kein Problem.

 

Dr. Werner Baur, Landesfischereiverband Baden-Württemberg

Fischer & Teichwirt 08/2026