Neue Schonzeiten und Schonmaße ab Anfang 2023

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:News / News 02/23

Zum 1. Januar treten neue Schonzeiten und Schonmaße in Kraft.
Neu ist u. a. die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des Wasserhaushaltgesetzes. Außerhalb der ent­sprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont.

Zu den zukünftig neu ganzjährig geschon­ten Arten gehören unter anderem Karau­sche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zo­bel. Ein Teil der Schonzeiten wurde über­dies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr. 

Die Liste der ab dem nächsten Jahr gülti­gen Schonzeiten und Schonmaße finden Sie aktuell nur in der „Verordnung zur Än­derung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes“, die im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 15. Februar 2022 (Seite 22 ff.) verkündet worden ist. Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite des Landesfischereiverbands (https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/schonzeiten-schonmasse-und-co-was-sich-in-der-avbayfig-aendert-3776.html).